AGB / Widerrufsbelehrung

AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) und Widerrufsbelehrung


  • § 1 Maklerbemühung: "Rafael Johann Schepella - Immobilien" verpflichtet sich die zur Vermittlung stehende Immobilie aller Bemühung nach dem Markt anzubieten, sodass eine qualifizierte und erfolgreiche Vermittlung stattfinden kann. Im nachfolgenden Text sind Immobilien und Grundstücke gleichbleibend.
  • § 2 Maklerauftrag: Durch das Anfragen von Immobilienkaufinteressenten aus den Immobilienangeboten von „Rafael Johann Schepella-Immobilien“ jeglicher Art ist gleichzustellen einer Auftragserteilung bzw. eines Maklerauftrages und bedarf keiner zusätzlichen Schriftform. Jede Inanspruchnahme der Dienstleistung von „Rafael Johann Schepella-Immobilien“ durch den Immobilienkaufinteressenten bedeutet die Annahme und Akzeptierung der nachfolgenden Bedingungen.
  • § 3 Verwendung von Immobiliendaten: Die übermittelten Informationen bezogen auf die angefragte Immobilie durch „Rafael Johann Schepella-Immobilien“ an den Immobilieninteressenten sind vertraulich und nur für dessen Kauf- oder Mietabsicht bestimmt. Die Weitergabe der Informationen an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung von „Rafael Johann Schepella-Immobilien“ gestattet. Vor Zustimmung zur Weitergabe der Informationen an Dritte ist durch den Immobilieninteressenten der Empfänger sowie dessen Anschrift mitzuteilen.
  • § 4 Entschädigung für Ersatzgeschäft und Folgegeschäft: Entwickelt sich ein Immobilienangebot nach der Anfrage durch den Immobilienkaufinteressent im Zusammenhang mit der Tätigkeit von „Rafael Johann Schepella-Immobilien“ zu einer anderen Gelegenheit und schließt der Immobilienkaufinteressent einen Vertrag mit dem Eigentümer der Immobilie, z.B. wenn anstatt gekauft gemietet wird oder anstatt gemietet gekauft wird, so besteht ebenfalls Anspruch auf Provision für „Rafael Johann Schepella-Immobilien“ in der Höhe des tatsächlich, vermittelten Gegenstandes. Auch besteht der volle Provisionsanspruch, wenn Flächen am(an) bereits gekauften Grundstück(en) durch den Käufer hinzugekauft werden, wenn der Käufer den ersten Teil des anliegenden Grundstücks bei „Rafael Johann Schepella-Immobilien“ gekauft hat; unabhängig, ob die hinzugekaufte Fläche öffentlich zum Verkauf stand und auch wenn der vorherige Eigentümer „Rafael Johann Schepella-Immobilien“ nicht mit dem Verkauf vertraut gemacht hat. Nimmt der Auftraggeber sein Immobilienangebot zurück, sodass seine Immobilie durch „Rafael Johann Schepella-Immobilien“ nicht mehr angeboten wird, so besteht auch ein Provisionsanspruch nach Beendigung des Immobilienangebots von demjenigen, welcher diese Immobilie kauft, und sich aus der noch vorherigen, aktiven Werbung für das besagte Immobilienangebot interessiert hat. Eine Maklerprovision, wie in §4 und §8 benannt, ist ebenso fällig, wenn der erhaltene Nachweis oder die Informationen von „Rafael Johann Schepella-Immobilien“ ohne Zustimmung an Dritte weitergegeben werden und diese den Hauptvertrag auch ohne Mitwirken von „Rafael Johann Schepella-Immobilien“ abschließen. In dem Fall schuldet der Erstempfänger der Informationen die im Immobilienangebot ausgeschriebene Provisionshöhe. Eine Provision wird ebenfalls dann fällig, wenn der Empfänger/Auftraggeber der Informationen über das Immobilienangebot nicht allein, sondern im Zusammenhang mit anderen abschließt. Das gilt insbesondere, wenn ein Lebensgefährte, Verwandter, ein anderes Familienmitglied oder ein Bekannter Verhandlungen im Auftrag eines Unternehmens, Geschäftspartners oder Franchisegebers stattfindet.
  • § 5 Fälligkeit der Maklerprovision: Ist der notarielle Kaufvertrag oder Mietvertrag zwischen Käufer und Verkäufer, bzw. zwischen Mieter und Vermieter unterschrieben, so ist die Provision verdient und fällig in der Art und Weise, wie zwischen den Beteiligten vorher schriftlich vereinbart.
  • § 6 Gerichtsstand: Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Maklers.
  • § 7 Zwischenverkauf und Zwischenvermietung, Auslassungen: bleiben außerhalb einer Objektreservierung vorbehalten.
  • § 8 Höhe der Maklerprovision: Die Maklerprovision ist in der Höhe fällig, wie im betreffenden Immobilienangebot in der öffentlichen Annonce und wie im Exposé angegeben ist. In allen Fällen reicht der Nachweis der erfolgten Vermittlung durch „Rafael Johann Schepella-Immobilien“ an den Immobilienkäufer- oder -mieter. Die Höhe der zu zahlenden Maklerprovision für Mietobjekte liegt bei 2,38 Kaltmonatsmieten inklusive der aktuell geltenden Mehrwertsteuer und wird geschuldet vom Auftraggeber bei privaten Mietobjekten, und vom Mieter bei Gewerbeobjekten. Bei Kaufimmobilien in Form von privat genutzten Einfamilienhäusern (auch mit einer Einliegerwohnung) und bei Eigentumswohnungen zur privaten Nutzung schuldet der Käufer und der Verkäufer je 3% vom Kaufpreis der gekauften Immobilie inklusive der aktuell geltenden Mehrwertsteuer. Bei Mehrparteienhäusern (ab mindestens 2 Wohneinheiten), Gewerbeimmobilien, Grundstücken und sonstigen Immobilien zur Kapitalanlage schuldet alleine der Käufer dem Makler eine Maklerprovision in Höhe von 5,95 % vom Kaufpreis inklusive der aktuell geltenden Mehrwertsteuer, ungeachtet davon, wer der Auftraggeber ist. Je nach Zustand und Lage kann die Höhe der Maklerprovision für Miet- und Kaufimmobilien höher oder niedriger variieren. Auch kann ein schriftliches Immobilienangebot so ausgerichtet sein, dass der Verkäufer bzw. Vermieter allein oder der Käufer bzw. der Mieter allein die Maklerprovision zahlt, oder zum Teil Verkäufer und Käufer.
  • § 9 Kaufsuchauftrag: Besteht zwischen dem Auftraggeber und der „Rafael Johann Schepella-Immobilien“ ein Immobilienkaufsuchauftrag, so ist der suchende Auftraggeber bei einer erfolgten Vermittlung zu einer Zahlung einer Maklerprovision in Höhe von 5,95% vom Kaufpreis inkl. MwSt. mit Fälligkeit wie im §5 angegeben verpflichtet, unabhängig davon, um welche Art Kaufimmobilie es sich handelt.
  • § 10 Vorbehalt von Irrtum: Die Angaben von der angebotenen Immobilie sind freibleibend und erfolgen im Namen des Verkäufers bzw. Vermieters, insoweit ist Irrtum vorbehalten.
  • § 11 Geldwäschegesetz: Bezogen auf das Geldwäschegesetz ist durch den Kauf- oder Mietinteressenten einer Immobilie ein dem Gesetz nach geltendes Dokument nach Aufforderung von „Rafael Johann Schepella-Immobilien“ in geeigneter Form vorzulegen. Dieses Dokument darf der Makler kopieren und 5 Jahre lang nach Beendigung der Geschäftsbeziehung aufbewahren.
  • § 12 Widerrufsbelehrung für Verbraucher: Der Gesetzgeber schreibt die Informationspflicht der Widerrufsbelehrung vor, dass alle Fernabsatzverträge, die per Email, Telefon, Fax, Whats-App, SMS oder Brief außerhalb der Geschäftsräume von „Rafael Johann Schepella – Immobilien“ geschlossen werden dem §312c BGB unterliegen. Dem Gesetz nach haben Sie das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen Verträge zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Rafael Johann Schepella - Immobilien / Am weißen Rain 35 / 35789 Weilmünster - Taunus / Tel.: 06472 705 170 / Fax.: 06472 705 168 / Fax.: 06471 3190 048 / E-Mail: info@schepella-immobilien.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) unter Angabe der Objektnummer der angefragten Immobilie, Ihren Namen, Ihrer Anschrift, die Angabe des Datums und Ihrer Unterschrift über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Der Makler informiert, dass dieser nur seinen gesetzlichen Pflichten nachkommt und seine Provision nur erhoben wird, wenn es zum Abschluss eines Mietvertrages zwischen Vermieter und Mieter oder wenn es zum Abschluss eines notariellen Kaufvertrages zwischen Verkäufer und Käufer kommt. Durch die Angabe von Quelle und Datum bezogen auf ein bereits bekanntes Immobilienangebot bzw. eine bekannte Geschäftsgelegenheit muss der Empfänger der Immobiliendaten schriftlich innerhalb von 3 Werktagen nach Angebotsanfrage zurückweisen. Insofern dies „Rafael Johann Schepella-Immobilien“ nicht unverzüglich und schriftlich mitgeteilt und widersprochen wird, so gilt dieser Nachweis nach Ablauf der 3 Werktage als unbekannt.
  • § 13 Wertersatz: Wird der Vertrag zwischen Miet- oder Kaufinteressenten und dem Makler vom Interessenten widerrufen und mietet oder kauft der Interessent dennoch die Immobilie, welche im Zusammenhang des entsprechenden Vertrages bzw. der entsprechenden Widerrufsbelehrung steht, so ist der Widerruf unwirksam und die Maklerprovision im vollen Umfang verdient.


(Stand: 23. März 2021. Kopieren und Abwandlungen dieser AGB und Widerrufsbelehrung nicht gestattet.)